Weiterer Sieg für die Informationsfreiheit: OLG Köln zu Glyphosat und „Zensurheberrecht“
Auch vor dem OLG Köln haben wir für unseren Mandanten Arne Semsrott von der Plattform Frag den Staat gewonnen: Das Gericht teilt unsere Rechtsauffassung, dass dieser ein Gutachten des Bundesinstituts für Risikobewertung im Internet zugänglich machen durfte (OLG Köln 6 U 146/20, Urteil vom 12.05.2021).
Auch wenn sich die Bundesregierung das Verfahren bisher einiges kosten lassen hat: Nach unserem Doppel-Erfolg beim LG Köln (Urteil vom 14.07.2019, Az. 14 O 86/19 sowie Urteil vom 12.11.2020, Az. 14 O 163/19) gibt uns jetzt auch das Oberlandesgericht recht: Die Plattform Frag den Staat darf ein Gutachten zum umstrittenen Pflanzenschutzmittel Glyphosat weiter auf ihrer Internetseite zur Verfügung stellen. Allen Versuchen, das über den Umweg des Urheberrechts zu verbieten, erteilt das Gericht damit erneut eine klare Absage.
Kein “Zensurheberrecht”
Die Behörde hatte das Gutachten unserem Mandanten auf seine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz mit dem Hinweis zur Verfügung gestellt, dass er es zwar selbst lesen, aber nicht mit anderen im Internet teilen dürfe. Diese Entscheidung hatte das Landgericht Köln aufgrund von Zustellungsfehlern der Gegenseite aufgehoben. Auch die daraufhin erhobene Hauptsacheklage verlor das dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) zugeordnete Institut vorm LG Köln.
Und das vollkommen zurecht, wie das OLG Köln in seinem heutigen Urteil feststellte. Das Ansinnen der Behörde, unliebsame Veröffentlichungen unter Zuhilfenahme des Urheberrechts zu verbieten und so die Presse- und Informationsfreiheit zu beschränken, ist damit erneut gescheitert.
Das vollständige Urteil des OLG Köln vom 12.05.2021 (Az. 6 U 146/20) finden Sie hier.
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