Die Kohl-Akten in Oggersheim
Nach Amtsende muss jeder Bundeskanzler seine amtlichen Akten dem Bundesarchiv übergeben. So steht es ausdrücklich im Bundesarchivgesetz.
Doch – wie schon andere Kanzler vor ihm – gab Altkanzler Kohl viele seiner Akten nicht ins Bundesarchiv, sondern in die parteinahe Konrad-Adenauer-Stiftung. Und ließ sie sich von dort – als er seine Memoiren schreiben wollte – zurück in seinen Keller noch Oggersheim liefern. Dort liegen sie noch heute, bewacht von seiner Witwe Maike Kohl-Richter. Ansprüche auf Zugang zu diesen Akten lehnt diese ab. Und das Bundeskanzleramt unternimmt keinerlei Anstrengungen, diesen Zustand zu ändern. Ein Einzelfall ist dieser Umgang mit staatlichen Unterlagen leider nicht.
Kann sich der Staat gesetzlichen Auskunfts- und Akteneinsichtsansprüchen entziehen, indem er Akten etwa an parteinahe Stiftungen oder Politiker übergibt? Diese Frage beschäftigt uns schon seit vielen Jahren. In einem aktuellen Fall vertreten wir die Journalistin Dr. Gaby Weber, die die in Oggersheim gelagerten Kanzlerakten einsehen möchte.
Seit vielen Jahren ist es gängige, aber rechtswidrige Praxis, dass amtliche Regierungsunterlagen nicht ordnungsgemäß archiviert und dem Bundesarchiv angeboten werden, sondern an parteinahe Stiftungen oder andere Privatpersonen (oft an die Erben der Politiker) übergeben werden. Diese entscheiden dann, wer die Akten einsehen darf. Die Ansprüche aus dem Informationsfreiheitsgesetz, dem Bundesarchivgesetz und den Pressegesetzen werden damit unterlaufen.
Bundesverfassungsgericht: Wiederbeschaffungspflicht des Staates?
Das Bundesverfassungsgericht hat in einer von uns erstrittenen Leitentscheidung (BVerfG 1 BvR 1978/13) entschieden, dass Dokumente nicht ihren Charakter amtlicher Unterlagen verlieren, nur weil sie an private Einrichtungen übergeben werden. Sie seien dem Staat weiterhin rechtlich zugeordnet und unterlägen – auch wenn der unmittelbare Zugriff auf sie erschwert ist – grundsätzlich seiner Verfügung und Verantwortung. Das Bundesverfassungsgericht hat zudem betont, dass sich möglicherweise ein Wiederbeschaffungsanspruch aus dem Informationsfreiheitsgesetz oder aus dem Gleichheitssatz ergibt.
Aufbauend auf dieser Entscheidung haben wir für unsere Mandantin das Bundeskanzleramt aufgefordert, die amtlichen Unterlagen der Kohl-Regierung zurückzufordern. Medienberichten zufolge lagern seither rund 400 Aktenordner im Keller des Altkanzlers bzw. dessen Witwe Maike Kohl-Richter.
Neue Klage vorm VG Berlin
Nachdem das Bundeskanzleramt sich geweigert hat, die Akten wiederzubeschaffen, haben wir Klage beim Verwaltungsgericht Berlin (Az. 2 K 218.17) erhoben. Das Veraltungsgericht hat die Klage abgewiesen. Mit der – wenig überzeugenden – Begründung, dass sich aus dem Informationsfreiheitsgesetz kein Anspruch darauf ergebe, dass Unterlagen von Dritten zurückgefordert werden. Damit belohnt das Verwaltungsgericht faktisch die jahrzehntelange rechtswidrige Praxis des Bundeskanzleramtes, amtliche Unterlagen nicht dem Bundesarchiv zu übergeben.
Unsere Berufung dagegen ist beim Oberverwaltungsgericht Berlin (Az. 12 B 17/20) anhängig. Die Verhandlung findet am 3. Juni 2022 im Gerichtsgebäude in der Hardenbergstraße 31 in Berlin statt.
Strafanzeige gegen Maike Kohl-Richter
Parallel dazu hat unsere Mandantin Dr. Gaby Weber Strafanzeige gegen Maike Kohl-Richter wegen des Verdachts der Hehlerei, des Verwahrungsbruchs, der Unterschlagung und aller weiteren in Betracht kommenden Delikte erstattet. Da sich die Staatsanwaltschaft Zweibrücken weigerte, Ermittlungen aufzunehmen, haben wir für unsere Mandantin beim Oberlandesgericht Zweibrücken (Az. 1 Ws 26/18) ein Klageerzwingungsverfahren eingeleitet. Gegen den ablehnenden Beschluss des Oberlandesgerichts haben wir inzwischen Individualbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte erhoben.
Presse
Süddeutsche Zeitung (4.9.2017): Kohls begehrter Nachlass
Tagesspiegel (11.1.2019): Freispruch für Kohls Witwe
Telepolis (30.5.2020): Entwendete Akten von Helmut Kohl bleiben Privateigentum
3sat (3.6.2020): Streit um Kohl-Akten
Menschen Machen Medien (9.6.2020): Versteckte Kohl-Akten gehören allen
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