Beitrag zum Begnadigungsrecht: Jenseits jeglicher Kontrolle
Unsere neue Kollegin Vivian Kube schreibt auf dem Verfassungsblog über das Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten und darüber, wie FragDenStaat mit dem Presserecht zumindest ein bisschen Transparenz schaffen will.
Das Begnadigungsrecht des Bundespräsidenten ist in Deutschland eine große Unbekannte.
Viele wissen gar nicht, dass dem Bundespräsidenten das Recht zusteht „Gnade vor Recht“ walten zu lassen und Strafgefangene vorzeitig und nach freiem Ermessen aus der Haft zu entlassen. Das Bundespräsidialamt verweigert bisher auch jegliche Auskunft über die Praxis, etwa über die Anzahl der Gnadenersuche oder die positiven und negativen Entscheidungen des Bundespräsidenten.
Eine öffentliche Diskussion, wie sie in den USA stattfand, als Donald Trump in seinen letzten Amtstagen zahlreiche seine Unterstützer*innen begnadigen ließ, ist in Deutschland damit nicht möglich. Und das, obwohl dieses Relikt aus monarchischen Zeiten klar im Widerspruch zu den Grundpfeilern eines modernen demokratischen Rechtsstaates steht und eine öffentliche Diskussion über Sinn, Zweck und Ausgestaltung längst überfällig ist.
Mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen das Bundespräsidialamt möchte das Transparenz-Portal FragDenStaat nun erreichen, dass der Bundespräsident jedenfalls Auskunft über Entscheidungen in Begnadigungsverfahren geben muss. Es beruft sich dabei auf den presserechtlichen Auskunftsanspruch aus Art. 5 Grundgesetz.
Der Beitrag auf dem Verfassungsblog erläutert, wie diese Klage und das Presserecht dazu beitragen können, die Ausübung des Begnadigungsrechts demokratischen und rechtstaatlichen Mindeststandards zu unterworfen und was das Grundgesetz dazu sagt.
Den Beitrag können Sie hier lesen.
Mehr Infos bei unserem Kooperationspartner FragDenStaat.
Update 8.2.2022: Auch die Süddeutsche Zeitung berichtet über die Klage und zitiert die Forderung unserer Kollegin Vivian Kube nach mehr Transparenz.tagesschau.de (26.01.2022): Klage gegen das Bundespräsidialamt
Süddeutsche Zeitung (06.02.2022): Höchster Richter in Bellevue
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